§ 25a AufenthG Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten ~ 2Minderjährigen Kindern eines Ausländers der eine Aufenthaltserlaubnis nach Satz 1 besitzt kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden wenn sie mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft leben 3Dem Ehegatten oder Lebenspartner der mit einem Begünstigten nach Absatz 1 in familiärer Lebensgemeinschaft lebt soll unter den
§ 25a AufenthG Einzelnorm ~ Dem Ehegatten oder Lebenspartner der mit einem Begünstigten nach Absatz 1 in familiärer Lebensgemeinschaft lebt soll unter den Voraussetzungen nach Satz 1 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden § 31 gilt entsprechend Dem minderjährigen ledigen Kind das mit einem Begünstigten nach Absatz 1 in familiärer Lebensgemeinschaft lebt soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden
§ 25 AufenthG Einzelnorm ~ Eine Aufenthaltserlaubnis kann abweichend von § 8 Abs 1 und 2 verlängert werden wenn auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets für den Ausländer eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde
711 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs1 AufenthG ~ 7 116 Verlängerung einer nach § 25a Abs 1 erteilten Aufenthaltserlaubnis Im Normalfall dürfte es bei einem Verlängerungsantrag zur Anwendung des § 8 Abs 1 AufenthG kommen und die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kein Problem sein
Die Bleiberechtsregelungen gemäß §§ 25a und b des ~ § 25a Abs 1 AufenthG erteilt werden wenn folgende Bedingungen erfüllt sind Antragstellung ab Vollendung des 14 Lebensjahres und bis zur Vollendung des 21
Zu § 25a Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten ~ Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs 1 kann nur dann erteilt werden wenn der Ausländer im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung die tatbestandlichen Voraus setzungen erfüllt
7 Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Heranwachsende ~ 6 Aufenthaltserlaubnis über nachhaltige Integration nach § 25b AufenthG 7 Aufenthaltserlaubnis für gut integrierte Heranwachsende nach § 25a AufenthG 71 Aufenthaltsrechtliche Situation 711 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs1 AufenthG 712 Die Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs 2 AufenthG für die Eltern der Begünstigten
11 Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigte oder GFK ~ 12 Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte nach § 25 Abs 2 Satz 1 Alternative 2 AufenthG 13 Flüchtlinge mit Abschiebungsverbot bzw national Schutzberechtigte Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs 3 AufenthG 14 Aufenthalt aus humanitären Gründen Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 Abs 4 Satz 1 und Abs 5 AufenthG
§ 25b AufenthG Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger ~ 5 1Die Aufenthaltserlaubnis wird abweichend von § 26 Absatz 1 Satz 1 längstens für zwei Jahre erteilt und verlängert 2Sie kann abweichend von § 10 Absatz 3 Satz 2 erteilt werden und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit 3§ 25a bleibt unberührt
12 Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte ~ 11 Aufenthaltserlaubnis für Asylberechtigte oder GFKFlüchtlinge nach § 25 Abs 1 oder Abs 2 Satz 1 Alternative 1 AufenthG 12 Aufenthaltserlaubnis für subsidiär Schutzberechtigte nach § 25 Abs 2 Satz 1 Alternative 2 AufenthG 121 Aufenthaltsrechtliche Situation 122 Wohnen Umziehen und Reisen 123 Arbeit und Ausbildung
━ Aufenthaltserlaubnis 25a Abs 1
By : andi